Unsere Mission –
Ihre Initiative
Der Weg zu einem sozial nachhaltigen
Beschaffungswesen
Sozialverantwortliche und nachhaltige öffentliche Beschaffung verfolgt das Ziel, durch die Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Auftragsvergabe positive Wirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft zu erzielen. Öffentliche Auftraggeber orientieren sich dabei nicht ausschließlich am niedrigsten Preis oder am besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Vielmehr schaffen sie mittels geschickter Beschaffungsstrategien einen gesellschaftlichen Mehrwert.
Ein zentraler Hebel liegt in der Integration sozialer Kriterien in allen Phasen des Vergabeprozesses und der Vergabe öffentlicher Aufträge an soziale Betriebe. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen, die für alle – einschließlich Menschen mit Behinderungen – zugänglich sind (Design für Alle). Durch die Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Design für Alle wird die umfassende Teilhabe, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, im beruflichen wie auch im gesellschaftlichen Kontext sichergestellt. Darüber hinaus trägt sozial nachhaltige Beschaffung zur Achtung sozialer Standards in den globalen Lieferketten sowie zu ethischen Handel bei.
Angesichts ihrer bedeutenden Marktstellung, vorwiegend in den Bereichen IKT und Dienstleistungen, kommt der öffentlichen Hand dabei eine wichtige Vorbildfunktion zu. Durch ihr Handeln setzt sie Impulse und ermutigt auch andere Marktteilnehmende sozialverantwortliche und nachhaltige Beschaffungspraktiken zu übernehmen.
Im Folgenden finden Sie umfassende Informationen und praktische Werkzeuge zur Einbeziehung sozialer Belange in den Beschaffungsprozess sowie einen Überblick über den rechtlichen Rahmen. Zudem zeigen wir Maßnahmen der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) auf und stellen bewährte Praktiken (Good Practice-Beispiele) sowie Veranstaltungen vor.
Die rechtliche Grundlage auf EU-Ebene bildet die Vergaberichtlinie (RICHTLINIE 2014/24/EU). Sie ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, soziale Erwägungen einzubeziehen, vorausgesetzt, diese stehen in Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand und den konkreten Leistungsanforderungen. Gleichzeitig müssen ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis sowie der diskriminierungsfreie Zugang für alle Anbieter und Anbieterinnen aus der EU gewährleistet bleiben.
Die nachstehenden Dokumente widmen sich den zentralen Fragestellungen des sozialverantwortlichen öffentlichen Beschaffungswesens. Sie setzen bei grundlegenden, bereits etablierten Schritten an, wie einer gezielten Bedarfsfeststellung und Beschaffungsplanung sowie der Auswahl des passenden Vergabeverfahrens und der klaren Definition des Leistungsgegenstandes. Weiters werden praktische Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Anwendung geeigneter Eignungs- und Zuschlagskriterien, die Festlegung des Teilnehmendenkreises sowie der gezielte Einsatz von Soziallabels.
Das Bundesvergabegesetz (BVergG) 2018 legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Österreich fest. Dabei berücksichtigt es in § 20 Abs 6 BVergG 2018 ausdrücklich die Möglichkeit, soziale Kriterien in das Vergabeverfahren einzubeziehen und die Teilnahme sozialer Betriebe an öffentlichen Vergaben zu erleichtern.
Besonders hervorzuheben sind die §§ 23 und 196 BVergG 2018, welche vorbehaltene Aufträge zugunsten geschützter Werkstätten, integrativer Betriebe oder sonstiger Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von arbeitsmarktfernen Menschen und von sonstigen benachteiligten Personen ist, ermöglicht.
Ferner spielen u.a. auch die §§ 107 und 275 BVergG 2018 im Hinblick auf Barrierefreiheit eine gewichtige Rolle. § 107 verlangt, dass bei der Beschaffung von Leistungen die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wird, sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. § 275 behandelt die Barrierefreiheit im Oberschwellenbereich und fordert, dass technische Spezifikationen entsprechend festgelegt werden.
Weiterführende Informationen und Empfehlungen zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im Vergaberecht, finden Sie hier Übersicht über soziale Belange im Vergaberecht.
Die folgenden Good Practice-Beispiele veranschaulichen sozialverantwortliche Auftragsvergabe in der Praxis und dienen als Inspiration sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Akteure der Sozialwirtschaft, mit dem Ziel, sozial nachhaltige Beschaffung voranzutreiben.
Praxisbeispiele – WeBuySocialEU:
Die BBG gilt als verlässlicher Einkaufspartner der öffentlichen Hand und nimmt ihre Verantwortung hinsichtlich sozialer Nachhaltigkeit ernst. Aus diesem Grund hat die BBG Strategien eingeführt, die zur Förderung sozialer Vergabe beitragen sollen. Erfahren Sie mehr zu sozialer Nachhaltigkeit in der BBG.
Eine der Maßnahmen ist die Direktvergabeplattform (DVP) Soziale Nachhaltigkeit, die die Zusammenarbeit zwischen sozialen Betrieben und öffentlichen Auftraggebern fördern soll. Auf dieser DVP im e-Shop der BBG können soziale Betriebe ihre Produkte und Dienstleistungen präsentieren, die dann von öffentlichen Auftraggebern abgerufen werden können. Diese DVP ermöglicht eine schnelle und einfache Abwicklung kleinerer Aufträge für soziale Betriebe.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Veranstaltungen und Workshops bieten eine wertvolle Gelegenheit für einen Wissens- und Erfahrungsaustausch. Öffentliche Auftraggeber sowie soziale Betriebe können in diesem Rahmen voneinander lernen und wichtige Netzwerke knüpfen. Lesen Sie in den Nachberichten über die bisher erfolgreichen Events und Trainings zum Thema Soziale Vergabe.
Die soziale Vergabe ist in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess, und im Bereich der sozialen sowie ökologischen Nachhaltigkeit steht dem Staat durch das öffentliche Beschaffungswesen ein mächtiger Hebel zur Verfügung, um zunehmend wirksam einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.