Unsere Mission –
Ihre Initiative
Warum der Ausbau eines nachhaltigen
Beschaffungswesens wichtig ist
Die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen machen unmissverständlich klar, dass Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG13), menschenwürdige Arbeitsbedingungen (SDG 8) und der Schutz von Leben an Land (SDG 15) und Wasser (SDG14) zu den größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gehören.
Hierzu ist es notwendig, die Art und Weise wie wir produzieren und konsumieren nachhaltig zu verändern (SDG 12). Der öffentlichen Hand kommt dabei eine besondere Vorbildrolle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu.
Mit dem österreichischen Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung (kurz: naBe-Aktionsplan) trägt die öffentliche Verwaltung in Österreich zur Erreichung dieses Ziels bei und setzt wichtige Schritte auf dem Weg in eine klimaneutrale Verwaltung.
Die Entstehung des naBe-Aktionsplans geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission von 2003 zurück, bei der alle europäischen Mitgliedsstaaten aufgefordert wurden, nationale Aktionspläne zur Ökologisierung der öffentlichen Beschaffung vorzulegen.
Am 11. Juli 2010 hat die österreichische Regierung per Ministerratsbeschluss die Erarbeitung eines österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung beschlossen und sich damit bewusst für die Förderung der Nachhaltigkeit in ihren drei Dimensionen, der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit, entschieden.
Die öffentlichen Auftraggeber im Bereich des Bundes im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 und 3 BVergG 2018 sowie die Sektorenauftraggeber gemäß den §§ 167 und 168 BVergG 2018 im Bereich des Bundes wenden die naBe Kriterien an, wenn sie eine entsprechende Weisung oder eine Empfehlung dazu von ihrem (ihren) Eigentümer(n) bzw. ihren leitenden Organen erhalten haben.
Der naBe-Aktionsplan verfolgt drei Ziele. Alle drei Ziele sind innerhalb des rechtlichen Rahmens, den das Bundesvergabegesetz vorgibt, zu erreichen:
Seit dem 1. Juli 2021 gilt die am 23. Juni 2021 beschlossene Version des naBe-Aktionsplan. Im Downloadbereich finden Sie den aktualisierten naBe-Aktionsplan.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wurde entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2010 mit der Koordination der Maßnahmen zur Implementierung des österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung betraut.
Um die Implementierung des österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen Beschaffung bestmöglich zu erfüllen, nutzt das BMK bestehende Partnerschaften und Netzwerke auf allen Ebenen, unter anderem mit der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), dem Bund, den Ländern, Städten und Gemeinde sowie NGOs, dem Umweltbundesamt, wissenschaftliche Einrichtungen, der Europäischen Kommission und den Vereinten Nationen.
Am 23. Juni 2021 hat die Bundesregierung den aktualisierten naBe-Aktionsplan inklusive naBe-Kernkriterien beschlossen. Nach einer Evaluierungs- und Überarbeitungsphase wurden 16 Produktgruppen festgelegt. Diese werden in einem kompakten Kriterienkatalog zur Verfügung gestellt.
2019 wurde die Partnerschaft mit der BBG intensiviert und eine Servicestelle für nachhaltige öffentliche Beschaffung (die sog. naBe-Plattform) in der BBG geschaffen, um die Ziele des naBe-Aktionsplans noch besser umzusetzen. Die naBe-Plattform repräsentiert die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um den naBe-Aktionsplan und unterstützt öffentliche Beschaffungsverantwortliche bei Ausschreibungen. Die naBe-Plattform koordiniert und organisiert auch die Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der naBe-Kernkriterien. Außerdem organisiert die Plattform regelmäßige Fachveranstaltungen zu Themen der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung.