Lampen
Für den Innen- und Außenbereich
Leuchtmittel weisen während der Nutzung einen hohen Stromverbrauch auf. Die naBe-Kriterien zielen daher auf Energieeffizienz und Langlebigkeit sowie Schadstoffarmut ab. Unterschieden wird zwischen Lampen (beziehungsweise Leuchtmittel) für die Innen- und Außenbeleuchtung (Straßenbeleuchtung).
Wesentliche Kriterien für die Beschaffung von Lampen:
- Mindestanforderungen an die Energieeffizienz
- Mindestanforderungen an die Lampenlebensdauer
- Schaltfestigkeit
- Niedriger Quecksilbergehalt bei Leuchtstofflampen
Die Details zu den naBe-Kriterien und ein Factsheet zu den Kriterien für Lampen finden Sie unter Downloads.
- Es wird empfohlen, bei LED-Leuchten auf die Austauschbarkeit der Leuchtmittel zu achten
- Bei der Beschaffung von Lampen sollten die Total-Costs-of-Ownership (TCO) beziehungsweise die Kosten, die dem öffentlichen Auftraggeber bei dem Erwerb, der Nutzung und Entsorgung entstehen, berücksichtigt werden.
- Berechnungshilfen:
- Warmweiße LED, die im langwelligen Bereich ausstrahlen, locken Insekten weniger stark an als Lampen, die im kurzwelligen Bereich ausstrahlen. Weitere Informationen finden Sie unter Broschüre “Helle Not” der Tiroler Umweltanwaltschaft
- Aufgrund von Änderungen des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU¹ dürfen Leuchtstofflampen in Ringform (T5/T9) u. a. einseitig gesockelten Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke mit 25.02.2023 sowie beidseitig gesockelte lineare Leuchtstofflampen T5/T8 mit 25.08.2023 nicht mehr verkauft werden (mit Ausnahme von Lagerbeständen).
- Quecksilberhaltige Hochdrucknatrium(dampf)lampen mit verbesserter Farbwiedergabe (Ra > 60) dürfen mit 25.02.2023 in der EU nicht mehr verkauft werden.
- Die Verpflichtung für Hersteller, für die Lampe die „Zahl der Schaltzyklen bis zum vorzeitigen Ausfall“ auf der Verpackung auszuweisen, gilt mit Aufhebung der Verordnung (EU) 1194/2012 durch die Verordnung (EU) 2019/2020 nicht mehr.