IT-Geräte
Leise und langlebig
Die naBe-Kriterien für IT-Geräte zielen auf die Beschaffung von energieeffizienten, leisen und reparaturfreundlichen bzw. recyclinggerechten Geräten ab. Die naBe-Kriterien enthalten für folgende Produktgruppen Anforderungen: Monitore, Desktop-Computer, Notebooks, bildgebende Geräte (Drucker etc.), Smartphones und wiederaufbereitete Tonermodule.
Wesentliche Kriterien für die Beschaffung von IT-Geräten:
- Für Monitore, Notebooks und PCs gelten die Anforderungen von TCO Certified
- Für bildgebende Geräte gelten die Anforderungen des Blauen Engels
- Für PCs muss die Austauschbarkeit von Festplatte und Laufwerk mit Standardwerkzeug gegeben sein
- Maximaler Schallleistungspegel
- Recycelbarkeit von Kunststoffgehäusen
- Qualitätsstandards für wiederaufbereitete Toner-Module
- Rücknahme und nachweisliche Verwertung von IT-Altgeräten
Die Details zu den naBe-Kriterien finden Sie unter Downloads.
- Sie möchten IT-Produkte nachhaltig beschaffen, aber wissen nicht wie? Lesen Sie unsere fünf Tipps für eine nachhaltige Beschaffung von IT-Geräten.
- Bei der Beschaffung von IT Geräten sollten die Total-Costs-of-Ownership (TCO) beziehungsweise die Kosten, die dem öffentlichen Auftraggeber bei dem Erwerb, der Nutzung und Entsorgung entstehen, berücksichtigt werden. Hier finden Sie eine Berechnungshilfe: TCO-Tools
- Für eine möglichst lange Lebensdauer wird der Abschluss einer 5 Jahre Vor-Ort-Reparatur-Garantie empfohlen.
- Hinweis für Smartphones: Der Nachweis TCO-Certified hat mit der 9. Generation die Vorgaben angepasst und die Teile des Kunststoffgehäuses des Geräts, die mehr als 5 g wiegen, sind nicht länger (entsprechend ISO 11469) zu kennzeichnen. Bitte beachten Sie, dass als Nachweis derzeit lediglich die Produktinformation des Herstellers herangezogen werden kann.
- Bei bildgebenden Geräten ist die Verwendung des optionalen Zuschlagskriteriums zur ISO 11469 obsolet, da diese Anforderung bei allen Geräten, die den Anforderungen der Umweltzeichen „Österreichisches Umweltzeichen“ und „Blauer Engel“ entsprechen, und bereits als Nachweis bei den verpflichtenden technischen Spezifikationen verlangt werden, erfüllt ist.
Achten Sie auf folgende Gütezeichen:
ACHTUNG: Folgendes Gütezeichen belegt, dass einzelne naBe-Kriterien erfüllt sind. Es belegt aber nicht, dass das Produkt alle naBe-Kriterien erfüllt und somit naBe-konform ist: