Fahrzeuge
Fuhrpark mit alternativbetriebenen Fahrzeugen
Die naBe-Kriterien zu Fahrzeugen zielen darauf ab, dass die öffentliche Hand vornehmlich reine Elektrofahrzeuge beschafft und nur dort, wo dies nicht möglich ist, auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zurückgreift. Letztere sollen allerdings – auch das stellen die Spezifikationen sicher – besonders wenig CO2 emittieren. Daneben gibt es Bestimmungen zum Anteil von sauberen Fahrzeugen, die bei Bus- und Abfallsammeldienstleistungen eingesetzt werden, sowie Bestimmungen zur Beschaffung von Reifen.
Wesentliche Kriterien für die Beschaffung von Fahrzeugen, Bus- und Abfallsammeldienstleistungen und Reifen:
- Ab 2022 Beschaffung sämtlicher Neufahrzeuge als emissionsfrei betriebenen Fahrzeuge
- Ausnahmen: Wenn die tägliche Fahrtstrecke bestimmte Werte übersteigt, wenn das regelmäßige Aufladen des Fahrzeugs nicht gewährleistet ist oder wenn ein reines Elektrofahrzeug in der betriebsbedingt erforderlichen Größe oder Ausstattung nicht verfügbar ist. Trifft eine der Ausnahmen zu und muss ein Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor beschafft werden, so sind Grenzwerte für CO2-Emissionen zu berücksichtigen
- Verpflichtendes umweltbezogenes Qualitätssicherungssystem für Abfallsammeldienstleister
- Spritspar- beziehungsweise Energiespartrainings für Fahrende bei Bus- und Abfallsammeldienstleistungen
- Energieeffiziente Reifen
Die Details zu den naBe-Kriterien finden Sie unter Downloads.
- Vor der Beschaffung von Fahrzeugen und insbesondere bei einem nicht täglichen Gebrauch sollte die Nutzung alternativer Mobilitätsangebote wie etwa (E-)Carsharing oder anderer Services geprüft werden. Damit sollen nicht zwingende Neubeschaffungen vermieden werden.
- Bei überwiegender Nutzung des Fahrzeugs für kurze Wegdistanzen (bis zu 10 km) ist die Eignung aktiver Mobilitätsformen wie (Lasten-)Fahrräder, Pedelecs oder zu Fuß gehen zu prüfen. Die für (Lasten-)Fahrräder und Pedelecs notwendigen Rahmenbedingungen und Infrastrukturen sollten geschaffen werden.
- Bei der Beschaffung der Straßenfahrzeuge, die nicht unter die Quote für BEV/FCEV fallen sollen die Total-Costs-of-Ownership (TCO) beziehungsweise die Kosten, die dem öffentlichen Auftraggeber bei dem Erwerb, der Nutzung und Entsorgung entstehen, berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit sind dabei auch die externen Kosten für CO2-Emissionen und Schadstoffemissionen (NOx, NMHC, Partikel) zu berücksichtigen.
- Je kleiner und leichter das zu beschaffende Straßenfahrzeug ist, desto geringer sind in der Regel die Umweltbelastungen im Lebensweg. Daher sollte vor der Beschaffung von Straßenfahrzeugen geprüft werden, ob der Bedarf auch mit einem Fahrzeug einer kleineren Fahrzeugklasse erfüllt werden kann.
Rechtliche Relevanz
Die naBe-Kriterien stehen im Einklang mit der Europäischen Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (EU 2019/1161), der sogenannten Clean Vehicles Directive (CVD), sowie dem Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (SFBG). Da die aktuell geltenden naBe-Kriterien vor Einführung des SFBG beschlossen wurden, verweisen diese nur auf die CVD.
- Die genannten CPV-Codes gelten sowohl für die Personenbeförderung mit Bussen als auch mit PKW. Die naBe-Kriterien richten sich jedoch ausschließlich an Ausschreibungen für Dienstleistungen zur Personenbeförderung auf der Straße, die mit Fahrzeugen der Fahrzeugklasse M3 (Busse) durchgeführt werden.