Veranstaltungen
Nachhaltiges Eventmanagement
Bei Veranstaltungen mit bis zu 100 teilnehmenden Personen sind die im naBe-Aktionsplan (hier) gelisteten Anforderungen zu berücksichtigen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 teilnehmenden Personen sind die Mindestanforderungen des Umweltzeichens 62 (hier) zu berücksichtigen.
Wesentliche Kriterien für kleinere Veranstaltungen mit bis zu 100 teilnehmenden Personen:
- Anreizsystem für umweltfreundliche Mobilität
- Mindestanteile für regionale, saisonale und biologisch erzeugte Lebensmittel
- Angebot von vegetarischen und veganen Speisen
- Hohe Qualitäts-und Tierwohlstandards für tierische Produkte
- Information zur Herkunft der tierischen Produkte nahe am Verabreichungsplatz gut sichtbar
- Mehrweggeschirr, Großgebinde oder Mehrwegflaschen
- Erarbeitung eines einfachen Abfallvermeidungskonzepts mit Schwerpunkt Lebensmittel-/Speiseabfall
Die Details zu den naBe-Kriterien finden Sie unter Downloads.
Planen Sie eine Veranstaltung mit über 100 teilnehmenden Personen, so müssen die Anforderungen des Österreichischen Umweltzeichens an „Green Meetings und Green Events“ berücksichtigt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter Österreichisches Umweltzeichen. Dort finden Sie auch eine Übersicht von nachhaltigen Unternehmen im Bereich Catering, Eventlocation, Hotels und Messebau. Außerdem finden Sie dort eine Auflistung aller Lizenznehmer sowie eine Liste mit den bisher zertifizierten Veranstaltungen.
Das Netzwerk „Green Events Austria“ bietet ebenfalls einen umfassenden Leitfaden Nachhaltig zu Green Events um Themen wie Mobilität, Eventlocation & Unterkunft, Energie & Wasser, Verpflegung, Beschaffung & Abfall, soziale Verantwortung sowie Kommunikation für Veranstaltungen bestmöglich umsetzen zu können.
Mit den im naBe-Aktionsplan als „Mindestanforderungen“ bezeichneten Kriterien für Events mit über 100 Personen sind die „Mussanforderungen“ der Richtlinie UZ62 gemeint. Ihre Erfüllung ist für naBe-Konformität ausreichend. Eine Zertifizierung per se ist nicht notwendig.
Bei Erfüllung der naBe-Kriterien gemäß Richtlinie UZ62 (für Events über 100 Personen) ist auch im Falle von kleineren Events mit unter 100 Personen von naBe-Konformität auszugehen. Selbst dann, wenn einzelne der vereinfachten Anforderungen auf S. 17 des naBe-Aktionsplans nicht erfüllt werden.
DOWNLOADS
FACTSHEET
WEITERFÜHRENDE LINKS
Leitfaden – Christian Pladerer (Pulswerk GmbH):
WEITERE DOKUMENTE
Vereinbarungen/Checklisten UZ62 (Ausgabe 5.1, ab 2023, siehe auch Infothek Green Events Austria) zum Ausfüllen:
- Vereinbarung zwischen Lizenznehmerinnen und -nehmer sowie Veranstalterinnen und Veranstalter (auch für Eigenveranstaltungen geeignet)
- Vereinbarung für feste Veranstaltungsstätten
- Vereinbarung für temporäre Veranstaltungsstätten
- Vereinbarung für Veranstaltungsstätten in der Natur
- Vereinbarung für mit dem Umweltzeichen zertifizierte Caterer
- Vereinbarung für NICHT mit dem Umweltzeichen zertifizierte Caterer
- Vereinbarung mit Gastronomiebetrieben
- Vereinbarung für Ausstellerinnen und Austeller und Messestandbauerinnen und Messestandbauer (keine Essensstände)