E-Mobilitätsbonus bei der Beschaffung von (Elektro-)Transporträdern und E-Fahrrädern
Zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat gemeinsam mit dem österreichischen Sportfachhandel den E-Mobilitätsbonus geschaffen, um einen zusätzlichen Anreiz für die Nutzung von Fahrrädern zu geben.
Öffentliche Einrichtungen werden neben Betrieben und Vereinen bei der Beschaffung von (Elektro-)Transporträdern mit bis zu 1.000 Euro und bei Elektro-Fahrrädern, ab der Anschaffung von mindestens fünf Stück, mit 400 Euro pro Fahrrad, gefördert. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass der zum Betrieb erforderliche Strom- bzw. Wasserstoff nachweislich aus erneuerbaren Energieträgern stammt.
Sind Sie öffentlicher Auftraggeber und beziehen Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen bereits über den e-Shop der BBG? Dann finden Sie E-Bikes über die Direktvergabeplattform Innovation (9102.03461) und können nach Ihrem Abruf die Förderung einreichen.
Nähere Details zur E-Mobilitätsförderung und zur Einreichung finden Sie unter Umweltförderung Elektro-Fahrräder.