Beschaffen ohne selbst
ausschreiben zu müssen
Ihr umfassendes Einkaufsportal
Der e-Shop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) bietet mit über 2 Millionen Produkten und Dienstleistungen eine sehr breite Auswahl für Ihre Beschaffung, von Abfallentsorgung bis hin zu zertifiziertem Umweltstrom. So ist auch für Ihren nachhaltigen Einkauf gesorgt.
Ganz einfach: Eine neue Filterfunktion im e-Shop erleichtert Ihnen die Suche. Bereits bei drei Produktgruppen (Büromaterial und -einrichtung, Reinigungsmittel und Notebooks) können Sie nicht nur nach bekannten Gütezeichen wie dem Österreichischen Umweltzeichen oder dem Blauen Engel suchen, sondern auch die Suche nach naBe-konformen Produkten und Dienstleistungen ist möglich.
Mit dem naBe-Filter lässt sich gezielt nach naBe-konformen Produkten suchen. Mittels Stichwortsuche, wie „naBe“ oder „nachhaltig“, können Sie verschiedene Produkte anzeigen lassen. In der Themenwelt „Lösungen mit Klimaschutzbeitrag“ finden sich Produkte und Dienstleistungen die besonders klimafreundlich sind.
Profitieren Sie von den Vorteilen wie der Vergaberechtssicherheit bei Verträgen und dem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um im e-Shop bestellen zu können, benötigen Sie zu allererst eine Grundsatzvereinbarung mit der BBG. Als verlässlicher Einkaufspartner bietet die BBG seit 19 Jahren ein umfassendes Produkt- und Dienstleistungsportfolio für öffentliche Auftraggeber. Diese werden regelmäßig in Bedarfserhebungen eingebunden und gestalten so den Beschaffungsrahmen der BBG aktiv mit. Je genauer der Bedarf bzw. die Spezifikationen gemeinsam definiert werden, desto bessere Konditionen können erreicht werden.
Der e-Shop der BBG
Die Einkaufsexpertinnen und Einkaufsexperten der BBG übersetzen die Anforderungen in Leistungsbeschreibungen, um anschließend die Ausschreibung laut dem Vergaberecht durchzuführen. Öffentliche Auftraggeber profitieren also nicht nur durch den gebündelten Einkauf, da gemeinsam größere Mengen ausgeschrieben werden und so ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt werden kann, sondern ersparen sich auch den Aufwand für ein eigenes aufwändiges Vergabeverfahren.
In einem offenen und transparenten Wettbewerb werden Unternehmen wiederum aufgerufen als Bieter Angebote zu legen. Wer den Zuschlag erhält profitiert während der Laufzeit der Vereinbarung vom großen Kundennetzwerk.
Als öffentliche Dienststelle oder Einrichtung mit Aufgaben im Allgemeininteresse und keiner Absicht der Gewinnerzielung, sind Sie ermächtigt im e-Shop zu beschaffen.
Dazu zählen:
Alle Dienststellen des Bundes sind laut BBG-Gesetz verpflichtet Bestellungen über die Bundesbeschaffung vorzunehmen. Ein Abschluss einer Grundsatzvereinbarung ist nicht erforderlich und es müssen auch keine Jahresgebühren entrichtet werden. Sie können sich auf dem BBG-Portal registrieren oder auf Ihrem organisationseigenen Stammportal und dort die Berechtigung für den e-Shop oder das e-Reisetool beantragen.