Der neue naBe-Aktionsplan ist da!
Am 23. Juni 2021 hat die Bundesregierung den aktualisierten Österreichischen Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe-Aktionsplan) inklusive naBe-Kernkriterien beschlossen. Damit wird der seit 2010 bestehende naBe-Aktionsplan ab dem 01.07.2021 abgelöst. Mit der Überarbeitung der naBe-Kriterien trägt die nachhaltige öffentliche Beschaffung in Österreich jüngeren Entwicklung auf dem Weg in eine klimaneutrale Verwaltung Rechnung und leistet ihren Beitrag für eine zukunftsfähige Form des Wirtschaftens. Der überarbeitete naBe-Aktionsplan besteht aus einem einleitenden strategischen Teil und definiert dort Ziele und Maßnahmen zu deren Erreichung. Sie finden einen Überblick über diese Ziele und Maßnahmen auf unserer Homepage unter naBe-Aktionsplan.
Der zweite Teil des Aktionsplans besteht aus Kriterien für die nachhaltige Beschaffung für 16 Produktgruppen, die von Büromaterial über Strom, IT-Geräte bis hin zu Kriterien für Hoch- und Tiefbau reichen. Die naBe-Kriterien sind von Bundeseinrichtungen verpflichtend einzuhalten. Als Einkaufspartner des Bundes setzt die Bundesbeschaffung GmbH diese Kriterien bei Ausschreibungen um. Alle weiteren öffentlichen Auftraggeber sind eingeladen den Vorgaben des naBe-Aktionsplans zu folgen, um künftig möglichst einheitliche Anforderungen aller Gebietskörperschaften zu ermöglichen.
Was ist neu im naBe-Aktionsplan?
Der neue naBe-Aktionsplan bringt einige Änderungen mit sich. Die naBe-Kriterien wurden zum einen für alle öffentlichen Auftraggeber vereinheitlicht und dadurch wesentlich vereinfacht. Zum zweiten wurden die naBe-Kriterien so formuliert, dass ihre Erfüllung einfach nachgewiesen werden kann. Weiters wurde neben der Einführung von neuen Produktgruppen wie Lampen, Tiefbau und Miettextilien, ein verstärkter Fokus auf Energieeffizienz, die Beschaffung von emissionsfreien Technologien, Aspekte der Kreislaufwirtschaft, Verwendung von Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen sowie auf den Bezug von Energie aus erneuerbaren Energiequellen gelegt. Einen ersten Überblick der wesentlichen Neuerungen erhalten Sie unter Übersicht wesentliche Neuerungen.
Die naBe-Kriterien zu den jeweiligen Produktgruppen im Detail finden Sie auf unserer Homepage unter naBe-Kriterien.
Wie setze ich den naBe-Aktionsplan um?
Der naBe-Aktionsplan enthält neben Empfehlungen auch Vorgaben für öffentliche Ausschreibungen von Eignungskriterien über technische Spezifikationen bis hin zu Zuschlagskriterien und Vertragsbedingungen. Seit 2019 gibt es außerdem die naBe-Plattform als Servicestelle für alle Fragen rund um den naBe-Aktionsplan. Für Fragen und Unterstützung stehen wird Ihnen als Servicestelle gerne zur Verfügung.